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Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich.

Die Riester Förderung

Die Riester Rente wird durch amtliche Zuschüsse während der Ansparphase gefördert. Dies hat mit Berechnung Riester Rente Freunde zwar nur bedingt zu tun, ist gleichwohl zum Verständnis der Riester Rente sehr wichtig. Die Förderung besteht aus 154 Euro für einen ledigen Sparer, 308 Euro für ein sparendes Ehepaar, 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde und 300 Euro für jedes Kind, dass ab 2008 geboren wurde. Die genannten Beträge sind die Jahresbeträge an Förderung. Eine Familie mit zwei Kinder, von denen eins nach 2008 geboren wurde, erhält somit 793 Euro pro Jahr an staatlicher Förderung. Um die maximale Riester-Förderung zu beziehen, muss doch eine Mindessumme in den Riester-Abschluss eingezahlt werden. Dieser beträgt seit dem Jahr 2008 4% des Bruttoeinkommens im vorangegangenen Kalenderjahr. Ganz genau genommen, lautet die Vorgabe, dass es sich um 4% der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einkünfte zur gesetzlichen Rentenversicherung handeln muss. Doch dies kann in den meisten Fällen wohl mit dem faktischen zu versteuernden Einkommen oder dem Bruttoeinkommen gleichgesetzt werden. Es ist nun aber nicht so, dass solch gestalteten 4% von Ihnen allein getragen werden müssen. Denn einen Teil der Beträge empfangen Sie ja in Form der offiziellen Zuschüsse zurück, so dass sie selbst durchaus weniger als 4% Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester Konstrukt einzahlen. Den Rest zahlt der Staat.

Je nach familiärer Situation sind unzweifelhaft Förderungen bis über 50% möglich. Wenn Sie dadurch 100 Euro jeden Monat in die Riester Rente einzahlen und Sie erwerben am Ende des Jahres wie in obigem Beispiel 793 Euro an Riester-Förderung von dem Staat, dann haben Sie deswegen nur knapp über 30 Euro jeden Monat faktisch aufbringen müssen. Zur behördlichen Förderung, die Ihnen am Ende des Jahres gezahlt wird, kriegen Sie, je nach Situation, auch noch eine Steuerersparnis, die Ihnen ebefalls noch zugute kommt und Ihre Eigenleistung in den Riester-Zahlungen zusätzlich schmälert.

Die nachgelagerte Besteuerung der Riester Rente

Die Riester Rente unterliegt der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das interessiert viele, die ursprünglich nach Berechnung Riester Rente Freunde gsucht haben. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Sie Ihre Alterseinkünfte, das heißt also ebenso die Einkünfte, die Sie im Rentenalter aus der Riester Rente beziehen, versteuern müssen. Natürlich zahlt niemand gern Steuern und das ändert sich sicherlich ebenso als Pensionär nicht. Aber lieber später weniger Steuern auf die Riester Rente zahlen, als während des Arbeitslebens viel Steuern auf das monatlich Einkommen zahlen. Und ein Gutes hat das Ganze: im Gegenzug können Sie nämlich die , die Sie in der Ansparphase in die Riester Rente einzahlen, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von der Steuer absetzen. Dieser Höchstbetrag beträgt seit 2008 bis zu 2.100 Euro jährlich. Sie zahlen Ihre das heißt im Detail aus unversteuertem Einkommen, sparen demgemäß während Ihres Arbeitslebens weniger Steuern, wenn Sie riestern, und müssen deshalb später auf die Rente Steuern zahlen. Oder noch einmal anders ausgedrückt: Ihr Vorteil bei der Riester Rente ist faktisch, dass Sie während Ihres aktiven Arbeitslebens im Allgemeinen ein beträchtlicheres Einkommen und damit gleichfalls einen kolossaleren Steuersatz haben als später während der Rente und dadurch jetzt mehr Steuern sparen, als Sie später während der Rente werden zahlen müssen.

Die Riester Rente in der Auszahlung

in die Riester Rente einzuzahlen ist eine schöne Sache. Aber noch viel schöner ist es natürlich, die Riester Rente dann fürderhin ausgezahlt zu ergattern. Aber wann ist das eigentlich möglich? Die Riester Rente ist ja eine Rente, dass heißt, man kann sie sich nicht mal eben so zwischendurch auszahlen lassen. Wenn man beispielsweise sagt, so, jetzt bin ich Mitte 40 und hab keine Lust mehr zu arbeiten - jetzt leb ich mal von meiner Riester Rente. Wäre zwar schön, ist gleichwohl so nicht gedacht. Wer das trotzdem vorhat, der muss mit Rentenabschlägen rechnen. Denn das normale Auszahlungsalter beträgt 65 Jahre. Ab dann haben Sie entsprechend einen regulären Anspruch auf Auszahlung der Riester Rente. Vorausgesetzt, sie haben dann wirklich mindestens 5 Jahre in die Riester Rente eingezahlt. Wem das zu lang ist, der kann gleichwohl bereits mit 62 Jahren in Rente gehen und sich seine Riester Rente als monatliche Vorsorge auszahlen lassen. Das allerdings nur, wenn er bzw. sie seither mindestens 35 Jahre seine Riester- geleistet hat. Wer trotzdem nicht abwarten kann oder will und vordem früher in Rente gehen will, der kann das tun, allerdings wie oben seither gesagt mit entsprechenden Abschlägen in der Rentenzahlung. Dieser Abschlag beträgt 0,3% pro vorzeitig in Anspruch genommenem Monat. Wer dadurch z.B. drei Jahre früher in Rente gehen will, der hat einen Abstrich von 36 (3 mal 12 Monate) mal 0,3%. Das ergibt insofern einen Abschlag von 10,8%. Er erhält somit 10,8% weniger Rente, als wenn er bis zur normalen Verrentung gewartet hätte. Natürlich kann es Fälle geben, wo sich das trotzdem rechnet. Nämlich etwa fürderhin aus steuerlichen Gründen. Aber das sollte vorher von entsprechenden Kapazitäten genau durchgerechnet werden.

Die Merkmale einer Riester Rente

Nicht jedes Produkt zur Absicherung des Lebensabends kann fürderhin ein Riester-Produkt werden. Das dürfen nur ganz bestimmte, die entsprechend zertifiziert sind. Diese Zertifizierung übernimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - abgekürzt BaFin. Viele haben seither von der BaFin gehört, manche noch nicht, ist gleichwohl auch nicht weiter wichtig, Hauptsache, man hat bereits mal von der Riester Rente gehört. Wie sieht nun eben solche Zertifizierung aus?
Zunächst einmal müssen die Produkte eine lebenslange Rente bieten, die monatlich ausgezahlt wird. Zusätzlich müssen Sie eine anschließende Teilkapitalverrentung ab dem 85. Lebensjahr des Riester-Renten-Beziehers bieten. Ein dritter wichtiger Punkt ist die Möglichkeit einer einmaligen Teilauszahlung in Höhe von 30% Prozent zu Beginn der Verrentung. Wer solche Teilauszahlungen haben will, muss nicht befürchten, dass er dann einen Teil der erhaltenen Förderung zurückzahlen muss. Weiterhin darf die Rente nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden und die eingezahlten sowie die Förderung müssen von dem garantiert werden. Erst wenn all diese Kriterien erfüllt sind, hat ein Produkt die Chance, ein Riester-Produkt zu werden.

(c) B&S

Hannoversche Leben


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